Beitrags- und Gebührenordnung Gültig ab 26. 10. 2020 |
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1.0 |
Eintrittsgebühr |
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Einmalige Zahlung, welche bei Aufnahme in den Verein fällig wird. Bei Austritt erfolgt keine Rückzahlung. Die Gebührensätze sind wie folgt |
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1.1 | Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr, sowie Ehepartner von Vereinsmitgliedern Frei ! | |||
1.2 | Erwachsene über 21 Jahre | 120,00 € | ||
2.0 |
Jahresbeitrag Von Mitgliedern, im Bankeinzugsverfahren, als Jahresbeitrag zu bezahlen. |
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2.1 | Mitglieder unter 18 Jahren | 18,00 € | ||
2.2 | Mitglieder über 18 Jahre | 54,00 € | ||
2.3 | Ehepaare | 100,00 € | ||
2.4 | Für Mitglieder die 2001 60 Jahre alt waren (Jahrgang 1941 oder früher) und mindestens 10 Jahre im Verein sind, erhöht sich der Jahresbeitrag auf 40,00 € | |||
3.0 |
Schieß- oder Startgeld * |
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Wird bei allen Trainingsschießen erhoben, ist bei Erhalt der Scheiben unaufgefordert zu entrichten, gilt für 1 Serie incl. Probe für alle lt. Sportordnung und Standerlaubnis zugelassenen Waffenarten. Serien siehe Erläuterungen ! | ||||
3.1 | Jugendliche unter 18 Jahrenn Luftdruck u. CO² Waffen | 0,50 € | ||
Feuerwaffen, Altersgrenze lt. Gesetz | 0,60 € | |||
3.2 | Mitglieder über 18 Jahre | 2,50 € | Für jede weitere Waffenart oder Nachkauf | 1,50 € |
4.0 |
Mitglieder anderer Vereine ** | 4,00 € | Für jede weitere Waffenart oder Nachkauf | 2,50 € |
4.1 | Jugendliche anderer Vereine bis 18 Jahre | 2,00 € | ||
5.0 |
Nichtmitglieder (Gastschützen) | 10,00 € | Nachkauf oder weitere Waffenart | 5,00 € |
6.0 |
Nichtmitglieder, welche sich für einen Vereinseintritt interessieren, sind für 3 – 4 Probeschießen wie Mitglieder zu behandeln. | |||
Erläuterungen |
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* |
Ermäßigungen aus Bau/Unterhaltsarbeiten und Schützenhausbewirtschaftung sind der Karteikarte zu entnehmen. | |||
* * |
Personen, die durch Vorlage ihres Schützenausweises o.ä. belegen können, dass sie vorschriftsmäßig versichert sind. | |||
Serien bei Trainingsschießen |
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Luftdruck und CO2 Gewehre | 20 Scheiben + Probe | |||
Luftdruck und CO2 Pistolen | 8 Scheiben + Probe | |||
KK-Standardgewehr | 6 Spiegel + Probe | |||
60-Schuß-Programm | 12 Spiegel + Probe | |||
120-Schuß-Programm | 24 Spiegel + Probe | |||
Sportpistole/Revolver | 1 Präzisionsspiegel, Duell nach Bedarf | |||
Freie Pistole | 2 Scheiben + Probe | |||
Keiler | Nach Bedarf | |||
Jugendliche erhalten i. d. Regel jeweils die halbe Anzahl an Scheiben! | ||||
Rentner, Studenten, Bundeswehrsoldaten u. ä. können einen Antrag auf Gebührenerlass oder Minderung stellen. | ||||
Dieser muss dem Vorstand schriftlich vorliegen und entsprechend begründet sein! | ||||
Schießzeiten / Allgemeines | ||||
Die Startgelder verstehen sich für eine Serie. Schießen ohne Zeitkontrolle. Bei starkem Andrang kann der Schießleiter Beschränkungen auf 1 Durchgang, Zeit nach Sportordnung, anordnen. Ein abgebrochenes oder unterbrochenes Training kann am gleichen Tag ohne neue Zahlung fortgesetzt werden. Wenn ein Schütze am Vormittag geschossen hat, gilt ein Schießen am Nachmittag als Nachkauf. Bei DSB- Meisterschaften, bei Runden- u. Freundschaftskämpfen werden auf eigenen Ständen keine Startgelder erhoben. Bei Erwerb von Leistungsabzeichen verdoppeln sich die vorgenannten Startgelder. Scheiben dürfen jedoch nur nach vorheriger Anmeldung beschossen werden. Bei Ausgabe der Abzeichen werden keine weiteren Gebühren erhoben. Bei den Luftdruck und CO2 Waffen verstehen sich die vorgenannten Startgelder für Scheiben und Munition. Bei den Feuerwaffen muss der Schütze die Munitionskosten selbst tragen. |
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Beitrags- und Gebührenordnung Gültig ab 26. 10. 2020 als PDF | ||||
Arbeitsregelung für Schützenhaus-Unterhalt ab 01.2021 | ||||
Jeder aktive Schütze von 18-60 Jahren muss ab dem 01.10.1990 jährlich 20 Arbeitsstunden zum Unterhalt des Schützenhauses leisten. Für jede nicht erbrachte Stunde müssen € 15.-- in die Vereinskasse gezahlt werden. Für seine Stundeneintragung ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Als aktiv gilt: a) Wer im laufendem Jahr am Träning teilnimmt (ist für das laufende und das darauf folgende Jahr aktiv), jede Standnutzung muss im Kassenbuch eingetragen werden. Die Schießleiter müssen jede Standnutzung eintragen (auch dann wenn keine Gebühren anfallen) !. Die Tätigkeit als Wirt zählt ebenfalls als Arbeit. Hierfür werden, 5 Stunden pro Wochenende (Freitag und Sonntag ) gutgeschrieben. Zusätzliche Öffnungszeiten werden gesondert erfasst. Die Anzahl der jährlich zu leistenden Arbeitsstunden wird jeweils zur Jahreshauptversammlung überprüft und gegebenenfalls neu festgesetzt. Ebenso die Höhe der Ersatzzahlungen. Die seit Frühjahr 1991 geltenden Sonderregelungen: Eine Pflichtstundenübertragung auf Familienmitglieder ist möglich, es muss jedoch dann ein separater Stundenzettel angelegt und die geleisteten Stunden darin eingetragen werden. Die Stundenleistung muss nicht in 5 Std./Quartal erfolgen sondern kann auch zusammenhängend abgeleistet werden. (z. B. umfangreiche Arbeiten) Abgerechnet wird am Jahresende. Ergänzung bei nicht Nutzung (Passiv) : Wer laut Kassenbuch die Schießstände mindestens 2 Jahre nicht benutzt hat, wird von den Stundenleistungen befreit. Bei Wiederaufnahme des Schießens tritt die Arbeits- oder Zahlungspflicht wieder ein. Siehe oben Als aktiv gilt. Die Schützenhausbewirtschaftung wird mit 5 Std. (für Freitag und Sonntag) berechnet. Zusätzliche Öffnungszeiten müssen gesondert erfasst werden. Bei Geld- und Sachspenden wird für je 15.— € 1 Arbeitsstunde gutgeschrieben. |
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Diese aktuelle Fassung wurde auf der JHV am 21.08.2020 beschlossen. |
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Bis zum 31.12.2020 bleibt die alte Arbeitsregelung von 1990 in Kraft. |
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